Die Zweckbestimmung des Spezialfonds Sonderschule für Kinder & Jugendliche mit Autismus, Körper- und Mehrfachbehinderung (2033.54) wird wie folgt präzisiert: "Für Leistungen zugunsten der Schüler und Schülerinnen, für welche die Stadt nicht verpflichtet ist."

Fonds-Reglement

Gerne nehmen wir ihre Spenden über folgendes Konto an:

CH91 0900 0000 8400 0095 1

Finanzamt der Stadt Winterthur
Abt. Zahlungsverkehr
8403 Winterthur

Zahlungszweck:
Maurerschule - Schule für Kinder & Jugendliche mit Autismus, Körper- und Mehrfachbehinderung; Fonds für besondere Zwecke